AGB

 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1.    Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Trainingsanlage von Zurich Nord CrossFit.

2.    Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar.

3.    AGB und Betriebsordnung („Box Regeln“)

Das Mitglied verpflichtet sich, die AGB und die Betriebsordnung („Box Regeln“) einzuhalten und den Anweisungen des Betriebspersonals / der Coaches Folge zu leisten.

4.    Zahlung

Der Mitgliedschaftsbeitrag ist per Vertragsabschluss bzw. Vertragsverlängerung zu bezahlen. Sind Rechnungen offen, wird die Teilnahme an Klassen sowie das Nutzen des Open Gyms untersagt. Die Zahlung kann mit Karte, in bar, per Überweisung oder als Dauerauftrag vorgenommen werden.

5.    Haftung

5.1.     Die Benutzung der Anlagen und Einrichtungen von Zurich Nord CrossFit erfolgt auf eigenes Risiko. Für Schäden infolge eines Unfalls, einer Verletzung oder einer Krankheit ist jegliche Haftung von Zurich Nord CrossFit oder seines Personals / seiner Coaches ausgeschlossen. Der Abschluss einer Versicherung ist Sache des Mitglieds.

5.2.   Zurich Nord CrossFit haftet nicht für den Verlust von Effekten, Wertgegenständen, Geld, Kleidern, etc. Der Abschluss einer Versicherung ist Sache des Mitglieds.

6.    Betriebszeiten

6.1.     Die Trainingsanlagen von Zurich Nord CrossFit sind mit Ausnahme von Feiertagen sowie Revision, Reinigung, Umbau, Sanierung, Events, etc. während den Betriebszeiten geöffnet.

6.2.     Das Angebot und die Betriebszeiten können jederzeit ändern.

6.3.     Aus betriebsnotwendigen Schliessungen und/oder aus Angebots oder Betriebszeiten Änderungen besteht kein Anspruch auf Rückvergütung oder auf Verlängerung der Mitgliedschaft.

7.    Nutzung und Hinterlegung (“Hold”)

7.1. Nichtnutzung der Zurich Nord CrossFit Trainingsanlage oder Nicht Teilnehmen an Events berechtigt weder zur Reduktion noch Rückforderung des Mitgliedschaftsbeitrages.

7.2. Bei Vorliegen eines triftigen Grundes können die Mitgliedschaften für die Dauer von mind. 2 Wochen und maximal 6 Monaten unterbrochen werden (“Hold”). Der Hold muss vor Abwesenheit, zusammen mit einer entsprechenden Bestätigung (Arztzeugnis, etc.) eingereicht werden. Ein rückwirkender Hold ist nur bei Krankheit/Unfall möglich. Dieser muss im ersten Monat nach Wegfall der ärztlich bescheinigten Trainingsunfähigkeit beantragt werden. Zu einem späteren Zeitpunkt eingereichte Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Ein Hold wird bei beruflichem Auslandsaufenthalt, Krankheit, Unfall, Schwangerschaft sowie Militär- und Zivildienst gewährt.

7.3. Für Ferien von mindestens 2 Wochen bis maximal 6 Monaten ist es bei den unten genannten Abos möglich, innerhalb der Vertragsdauer gegen Vorweisung der Reisedokumente das Abo zu pausieren (“Hold”). Der Ferien-Hold muss zwingend vor Abwesenheit eingereicht werden.

  •   6 Monate Abo: 1 Hold

  • 12 Monate Abo: 2 Holds

  • 10er Karte, 1 Monate Abo, 3 Monate Abo: kein Hold möglich

7.4. Bei den Kickstart Bootcamps sind Holds ab einer Woche bis maximal 2 Wochen kumuliert möglich. Die verpasste Trainingszeit muss direkt im Anschluss an das Kickstart Bootcamp nachgeholt werden. Für den Hold muss eine entsprechenden Bestätigung der Abwesenheit (Arztzeugnis, Reisedokumente etc.) eingereicht werden.

8.    Klassen Reservierungen, Stornierungen und „No Shows“

8.1.   Klassen müssen vorgängig reserviert werden sowie vor Ort auf dem Tablet eingecheckt werden.

8.2.   Open Gym Besuche müssen vor Ort auf dem Tablet eingecheckt werden.

8.3.   Reservierte Klassen und Open Gym Stunden müssen besucht werden. Wenn eine Klasse trotz Reservierung nicht besucht werden kann, muss die Reservierung bis zu 2 Stunden vor Beginn via Zen Planner selbständig storniert werden.

8.4.   Kurzfristige Stornierungen (<2 Stunden vor Beginn) sind nicht möglich.

8.5.   Wird eine Reservierung nicht storniert und nimmt das Mitglied nicht an der Klasse oder Open Gym Stunde teil, gilt dies als „No Show“.

8.6.   No Shows werden von Klassenkarten oder wöchentlichen Reservierung Limiten abgezogen.

8.7.  Wiederholte No Shows gelten als Verstoss gegen die AGB und Box Regeln und können das Aussprechen einer Verwarnung und Hausverbot zur Folge haben. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Mitgliedschafts Beitrags.

9.    Personal Trainings (“PT”)

9.1.   Eine PT Session dauert 55 Minuten, 40 Minuten oder 25 Minuten.

9.2. Die Bezahlung (einzelnes PT, PT Pakete oder Monatsrate) ist jeweils vor den PTs zu leisten.

9.3. Ein PT kann bei Verhinderung bis 24 Stunden vorher kostenfrei abgesagt werden. Bei Absagen innerhalb von 24 Stunden oder Nichterscheinen gilt das PT als wahrgenommen und es ist keine Erstattung oder Verschiebung möglich. Ausnahmen sind ärztlich belegte Krankheit oder Unfall. Nicht in Anspruch genommene Leistungen berechtigen zu keiner Reduktion von geschuldeten Zahlungen oder der Rückforderung von geleisteten Zahlungen bzw. der eingegangenen Zahlungspflicht.

10.    Zuwiderhandlungen

Grobe oder wiederholte Verstösse gegen die AGB, die Betriebsordnung („Box Regeln“) oder die Weisungen des Personals / der Coaches können das Aussprechen eines Hausverbots zur Folge haben. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Mitgliedschafts-Beitrags.

11. Vertragsdauer, automatische Erneuerung und Vertragsrücktritt

11.1. Die Vertragsdauer richtet sich nach dem Vertrag und tritt mit Vertragsabschluss in Kraft.

11.2. Alle Abonnements werden nach Ablauf automatisch erneuert, sofern sie nicht vor Ablauf schriftlich per E-Mail gekündigt werden. Klassenkarten werden nicht automatisch erneuert.

11.2. Ein Vertragsrücktritt während der Vertragslaufzeit und entsprechende Rückerstattungen können nur in Härtefällen wie länger dauernder Krankheit oder Unfall mit entsprechendem Nachweis gewährt werden, wobei kein Anspruch darauf besteht. Ein schriftliches Rückerstattungsgesuch muss zusammen mit den notwendigen Bestätigungen wie Arztzeugnis usw. eingereicht werden. Zusätzlich wird ein Betrag von CHF 20 für den administrativen Aufwand berechnet. Bei 1-Monate Abonnements und Klassenkarten werden keine Rückerstattungen gewährt.

12.   Fotos und Videos

12.1.   Im Rahmen der Nutzung der Anlage und Einrichtung von Zurich Nord CrossFit werden unter Umständen Fotos und/oder Videos erstellt.

12.2.   Die Mitglieder räumen Zurich Nord CrossFit sämtliche durch seine/ihre Mitwirkung entstehenden Rechte (urheberrechtliche Nutzungsrechte, Leistungsschutzrechte sowie sonstige Rechte) zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt ein. Ist dies nicht erwünscht, ist der Kunde verpflichtet, dies dem Betriebspersonals vor der Klasse oder Besuch der Anlage ausdrücklich mitzuteilen. In diesem Fall wird sichergestellt, dass er/sie nicht mit ins Bild kommt.

13. Änderungen AGB und Betriebsordnung („Box Regeln“)

Das Mitglied nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Betriebsordnung („Box Regeln“) vorbehalten bleiben und dass ihm diese in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht werden. Aus einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Betriebsordnung („Box Regeln“) kann das Mitglied keine Rechte ableiten.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt Schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Zürich.

 

Ausgabe April 2023